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   BFH, 12.11.2014 - X R 39/13   

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https://dejure.org/2014,47428
BFH, 12.11.2014 - X R 39/13 (https://dejure.org/2014,47428)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2014 - X R 39/13 (https://dejure.org/2014,47428)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2014 - X R 39/13 (https://dejure.org/2014,47428)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, UStG § 15, UStG § 15
    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen

  • Bundesfinanzhof

    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 EStG 2002, § 11 Abs 2 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 164 Abs. 2 AO, § 4 Abs. 3 EStG, § 15 UStG, § 2 Abs. 1 EStG, § 11 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 4 EStG, § 19 UStG, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 11 Abs. 2 EStG, § 9b EStG, § 7 EStG, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragssteuerliche Behandlung von Vorsteuererstattungen

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3
    Ertragssteuerliche Behandlung von Vorsteuererstattungen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuererstattung als Betriebseinnahme bei Einnahmen-Überschussrechnung; Rückzahlung fehlerhaft erstatteter Vorsteuerbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern als Betriebseinnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorsteuererstattungen als Betriebseinnahmen auch bei Versagung der steuerlichen Anerkennung

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 211/83

    Rückzahlung der Vorsteuererstattung bei fehlgeschlagener Option zur

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    So habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13. November 1986 IV R 211/83 (BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374) für den Fall der Rückzahlung einer --aufgrund der fehlgeschlagenen Option zur Umsatzsteuer-- zu Unrecht erhaltenen Vorsteuer entschieden, ein Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung scheide aus, wenn schon bei der Geltendmachung des vorgeblichen Vorsteuerabzugsanspruchs eine unwirksame Option gegeben sei, da der ausgezahlte Betrag nur der privaten Sphäre habe zufließen können.

    Das Urteil des BFH in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374 sei zu einer fehlgeschlagenen Option zur Umsatzsteuer ergangen und könne nicht mit dem streitgegenständlichen Fall der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben verglichen werden.

    Im Streitfall hätten sie, die Kläger, ebenso wie die Klägerin in dem der BFH-Entscheidung in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374 zugrunde liegenden Sachverhalt unberechtigt die Anerkennung von Vorsteuerbeträgen verlangt .

    Unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374 sei bei der Qualifikation des Rückabwicklungsvorganges nicht von derjenigen Rechtslage auszugehen, wie sie bei der ursprünglichen Behandlung der Fremdleistungen gegeben gewesen sei, sondern von der Rechtslage, wie sie sich darstelle, nachdem den strittigen Fremdleistungen von Anfang an die steuerliche Anerkennung versagt worden sei.

    c) Diesem Ergebnis steht das von den Klägern zitierte BFH-Urteil in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374 nicht entgegen.

    Eine solche Verknüpfung könne --so der BFH-- auch nicht dadurch hergestellt werden, dass durch rechtlich unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde ein Auszahlungsvorgang ausgelöst bzw. das Rückzahlungsbegehren des Finanzamts begründet worden sei (Urteil in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374, unter 3.).

  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Das "Behaltendürfen" des Zugeflossenen ist kein Merkmal des Zuflusses i.S. des § 11 EStG (so BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287, unter II.2.b cc).

    Ein möglicher Rückzahlungsvorgang wirkt sich bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG erst in den späteren Veranlagungszeiträumen einkünfte- oder einkommensmindernd aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593, unter 1., und in BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287, unter II.2.b cc).

  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    In Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 EStG sind darunter alle Zugänge in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; vom 13. März 1991 X R 24/89, BFH/NV 1991, 537, und vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96, BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125).

    Betrieblich veranlasst ist ein solcher Wertzuwachs, wenn er in einem nicht nur äußerlichen, sondern sachlichen, wirtschaftlichen Zusammenhang zum Betrieb steht (BFH-Urteile in BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; in BFH/NV 1991, 537, und vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).

  • BFH, 13.03.1991 - X R 24/89

    Behandlung von durch einen Geschäftspartner an den Betriebsinhaber bei dem Erwerb

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    In Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 EStG sind darunter alle Zugänge in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; vom 13. März 1991 X R 24/89, BFH/NV 1991, 537, und vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96, BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125).

    Betrieblich veranlasst ist ein solcher Wertzuwachs, wenn er in einem nicht nur äußerlichen, sondern sachlichen, wirtschaftlichen Zusammenhang zum Betrieb steht (BFH-Urteile in BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; in BFH/NV 1991, 537, und vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Zuständig ist daher das FG als Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407, unter II.5., m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 12/89

    Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge auch bei irrtümlicher Erstattung

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    bb) Auf die Notwendigkeit der Rückabwicklung von Vorgängen innerhalb der Systematik der jeweiligen Einkunftsart hat der BFH auch in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 12/89 (BFHE 164, 361, BStBl II 1991, 759) hingewiesen.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die --wertende-- Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen/Einnahmen "auslösenden Moments", zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2.b bb in Bezug auf die insoweit spiegelbildlichen Betriebsausgaben).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Betrieblich veranlasst ist ein solcher Wertzuwachs, wenn er in einem nicht nur äußerlichen, sondern sachlichen, wirtschaftlichen Zusammenhang zum Betrieb steht (BFH-Urteile in BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; in BFH/NV 1991, 537, und vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Eine derartige Vermögensmehrung muss --sofern nur objektiv betrieblich veranlasst-- nicht notwendig als Entgelt für eine konkrete betriebliche Leistung bezogen werden können (s. Senatsurteil vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618, mit Beispielen und weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
    Dies gilt auch, wenn sich die Vorsteuer im Vorjahr nicht einkommensmindernd ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755) oder wenn die Erstattung auf der Berücksichtigung eines Steuerabzugsbetrages gemäß der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 48).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79

    Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 35/96

    Existenzgründer-Zuschüsse nach dem Sofortprogramm "Qualifizierung und Arbeit für

  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

  • BFH, 26.03.1991 - IV B 148/90

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Ein Wertzuwachs ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, Rz 27; Senatsurteil vom 12.11.2014 - X R 39/13, BFH/NV 2015, 486, Rz 15).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 6/13

    Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Erbfall

    Zuständig ist daher das FG als Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. Senatsurteil vom 12. November 2014 X R 39/13, BFH/NV 2015, 486).
  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 1526/16

    Einkommensteuer - Gilt die Fiktion des Zuflusses von an den beherrschenden

    (a) So ist das "Behaltendürfen" nicht Merkmal des Zuflusses i. S. des § 11 Abs. 1 EStG (BFH-Urteile vom 02.12.2014 VIII R 2/12, BFHE 248, 45, BStBl II 2015, 333, Rz 19; vom 12.11.2014 X R 39/13, BFH/NV 2015, 486, Rz. 23).
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